Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und werden zeitnah aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund aktueller Ereignisse einzelne Aspekte ändern können.
Anträge für die Soforthilfen des Bundes werden über das Portal der Sächsischen Aufbaubank gestellt. Unter 0351 4910-1100 oder über die E-Mail corona@sab.sachsen.de kann man sich auch zur Einreichung in Papierform informieren. Überbrückungshilfen sowie die so genannten November- und Dezemberhilfen des Bundes für Freiberufler, Mittelständler, Solounternehmer und gemeinnützige Organisationen können online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. beantragt werden.
Familien mit geringem Einkommen können in einigen Fällen Unterstützungsleistungen des Bundes beantragen. Hinweise und Antragsformulare zur Entschädigung wegen des Verdienstausfalls aufgrund der Kinderbetreuung finden Sie im Portal der Landesdirektion Sachsen.
Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnung
Weiterhin können Sie sich direkt an folgende Hotline wenden: 0800 – 1000 214 (Mo.-Fr. von 7-18 Uhr, Sa./So. 12-18 Uhr) oder per E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de. Eine ständig aktualisierte Übersicht mit Informationen und Hinweisen für Sachsen finden Sie hier.
Zusätzliche Informationen:
Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
zu Corona-Schutzmaßnahmen, Hygiene-Allgemeinverfügungen, Schulen und Kitas